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   BSG, 22.02.1974 - 3 RK 88/72   

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BSG, 22.02.1974 - 3 RK 88/72 (https://dejure.org/1974,3200)
BSG, Entscheidung vom 22.02.1974 - 3 RK 88/72 (https://dejure.org/1974,3200)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1974 - 3 RK 88/72 (https://dejure.org/1974,3200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines selbstständigen Betriebes oder nur eines unselbstständigen Teils einer größeren Einheit (Gesamtbetrieb); Grundsatz der versicherungsrechtlichen Einheit des Betriebs; Streit über die Kassenzugehörigkeit eines Arbeitnehmers; Eintragung einer Bäckerei und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 37, 135
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.12.1962 - 3 RK 31/58

    Streit über die Mitgliedschaft zu einer BKK oder AOK bei verschiedenen

    Auszug aus BSG, 22.02.1974 - 3 RK 88/72
    Handelt es sich dagegen um einen einheitlichen Gesamtbetrieb, so kann auch die Kassenzugehörigkeit der darin Beschäftigten nur einheitlich, nicht für die einzelnen Betriebsteile verschieden beantwortet werden (Grundsatz der versicherungsrechtlichen Einheit des Betriebs, wie er vor allem für Betriebskrankenkassen entwickelt worden ist, aber auch für andere Krankenkassen gilt, vgl. § 244 RVO; BSG 18, 190, 194 f; 29, 21, 26; SozR Nr. 12 zu § 250 RVO).
  • BSG, 22.11.1968 - 3 RK 3/66

    Zuständigkeit der Betriebskrankenkasse - Besitzübergang eines Betriebsteils -

    Auszug aus BSG, 22.02.1974 - 3 RK 88/72
    Ob das eine oder andere zutrifft, wird im einzelnen nicht immer leicht zu entscheiden sein, sofern nicht die Eintragung als Nebenbetrieb (§ 7 Abs. 5 Handwerksordnung) insoweit einen Hinweis gibt (vgl. SozR Nr. 12 zu § 250 RVO); über entsprechende Fragen muß aber auch sonst von den Sozialgerichten entschieden werden (vgl. für Betriebskrankenkassen BSG 29, 21, 24 f; 32, 177 f).
  • BSG, 18.06.1968 - 3 RK 11/65

    Eintragung in die Handwerksrolle als Voraussetzung der Zugehörigkeit zu einer IKK

    Auszug aus BSG, 22.02.1974 - 3 RK 88/72
    Ihre positive Entscheidung haben die Sozialgerichte, jedenfalls soweit sie nicht offensichtlich rechtswidrig (nichtig) ist, ohne weitere Prüfung hinzunehmen und wie eine Tatsache ihrer eigenen Entscheidung zugrunde zu legen; entsprechendes gilt für die Entscheidung der Innungsorgane über die Aufnahme in eine Trägerinnung (vgl. BSG 28, 111).
  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 42/84

    Eintragung in die Handwerksrolle - Mitgliedschaft bei der Trägerinnung -

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Februar 1979 RK 88/72 BSGE 37, 135.

    Sie hat für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit Tatbestandswirkung, dh das Gericht muß bei seiner Entscheidung von der Eintragung in die Handwerksrolle als einer Tatsache ausgehen, es sei denn, die Eintragung ist wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit nichtig (vgl hierzu BSGE 28, 111, ll3; 37, 135, 1363 Urteil des erkennenden Senats vom 28. Februar 1985 8 RK "0/83 - BVerwGE 22, -.

    stellt werden, daß die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Handwerksinnung (vgl % 58 Hw0) gefehlt haben (BSGE 28, 111, 113; 37, 135, 136).

    Die Frage, ob das Gewerbe, mit dem jemand in die Handwerksrolle eingetragen und in eine Trägerinnung aufgenommen werden ist, einen selbständigen Betrieb iS des S 250 EVO oder nur einen unselbständigen Teil einer größeren Einheit, nämlich eines Gesamtbetriebes, darstellt, wird von der Tatbestandswirkung nicht erfaßt (BSGE 37, 135, 136; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Februar 1985 - 8 RK "0/83 -).

    In diesem Falle muß geprüft werden, ob das handwerkliche Gewerbe oder die nichthandwerklichen Betätigungen dem Gesamtbetrieb das Gepräge geben (BSGE 37, 135, 136 f; BSG, Urteil vom 29. April 1971 - 3 RK 5/68 - SozR S 250 RVO Nr. 10; Urteil vom 28. Februar 1985 - 8 RK "0/83 - vgl dazu auch Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, 2. Aufl, S 250 RVO Anm 2.2 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, % 250 RVO Anm 11c).

    Der erkennende Senat setzt sich mit seiner Auffassung nicht in Widerspruch zu dem Urteil des 3. Senats vom 22. Februar 197M (BSGE 37, 135, 137).

  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren -

    Wenn verschiedene Verwaltungsbehörden über den gleichen Tatbestand im Hinblick auf unterschiedliche Rechtsfolgen befinden, mag allgemein die eine Entscheidung nicht für die andere verbindlich sein (BFHE 58, 172; 58, 728; 59, 240; BVerwGE 6, 42; 15, 332, 334f.; 21, 33, 35 ff.; 34, 90, 91 f.; 35, 316, 317 f.; BSG SozR Nrn. 7 und 9 zu § 1311 RVO; BSGE 28, 111, 113 = SozR Nr. 6 zu § 250 RVO; BSGE 34, 289, 291 = SozR Nr. 13 zu § 19 BVG; BSGE 37, 135, 136 = SozR 2200 § 250 Nr. 1; BSGE 38, 232, 233 f. = SozR 5850 § 41 Nr. 2; BSGE 38, 236, 237 = SozR 5850 § 41 Nr. 3; BSGE 42, 264, 266 = SozR 7350 § 19 Nr. 3; BSGE 44, 25, 27 f. = SozR 5800 § 1 Nr. 1; SozR 3100 § 72 Nr. 2; SozR 2200 § 176c Nr. 3; 2200 § 381 Nr. 5).
  • BSG, 28.02.1985 - 8 RK 40/83
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 18. Juni 1968 - 3 RK 11/62 - BSGE 28, 111 [BSG 18.06.1968 - 3 RK 11/65] = SozR Nr. 6 zu § 250 RVO; Urteil vom 22. Februar 1974, a.a.O.) entschieden, daß der Entschließung der Innungsorgane über die Aufnahme in die Trägerinnung "Tatbestandswirkung" zukommt.

    Eine solche Eintragung hat ebenfalls Tatbestandswirkung (BSG, Urteil vom 22. Februar 1974 - 3 RK 88/72 -, BSGE 37, 135 = SozR 2200 § 250 Nr. 1).

  • LSG Hessen, 08.10.1980 - L 8 KR 793/77

    Mitgliederkreis; Allgemeine Ortskrankenkasse; Zugehörigkeit;

    Somit ergebe sich, daß die Eintragung in die Handwerksrolle offensichtlich zu Unrecht weiterbestehe (vgl. BSGE 24, 13, 15; 28, 111; 37, 135).

    Ihre positive Entscheidung haben die Sozialgerichte grundsätzlich ohne weitere Prüfung hinzunehmen und wie eine Tatsache ihrer Entscheidung zugrunde zu legen; entsprechendes gilt für die Entscheidung der Innungsorgane über die Aufnahme in eine Trägerinnung (BSG, Urt. v. 22.2.1974, 3 RK 88/72 in BSGE 37, 135; Urt. v. 22.9.1965, 1 RA 165/62 in BSGE 24, 15; Urt. v. 18.6.1968, 3 RK 11/65 in BSGE 22, 111; Urt. v. 26.5.1977, 12/3 RK 29/75; Hess. LSG, Urt. v. 28.3.1979, L-8/Kr-1228/77).

  • BSG, 22.04.1986 - 8 RK 4/85

    Aufnahme in eine Trägerinnung - Innungskrankenkasse - Handwerkliche Tätigkeit -

    Haben die Innungsorgane den Inhaber des Betriebes als Innungsmitglied aufgenommen, so kann von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nur ausnahmsweise, nämlich dann, wenn der Aufnahmeakt nichtig ist, festgestellt werden, daß die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Innung gefehlt haben (BSGE 28, 111, 113; 37, 135, 136).

    In einem solchen Falle ist rechtserheblich, ob das die Innungsmitgliedschaft begründende handwerkliche oder ein anderes Gewerbe dem Gesamtbetrieb das Gepräge gibt, weil die Zugehörigkeit eines Innungsmitgliedes zu einer Innung mit einem Betrieb und nicht nur mit einem unselbständigen Betriebsteil Voraussetzung dafür ist, daß die im Betrieb Beschäftigten der IKK angehören (BSGE 37, 135, 5/68 $ 250.

  • BSG, 10.12.1985 - 8 RK 3/85
    Gericht muß bei seiner Entscheidung von der Eintragung in die Handwerksrolle als einer Tatsache ausgehen, es sei denn, die Eintragung ist wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit nichtig (vgl hierzu BSGE 28, 111, 113; 37, 135, 136; Urteil des erkennenden Senats vom 6. November 1985 - 8 RK H2/8ü - mwN).

    Haben die Innungsorgane den Inhaber des Betriebes als Innungsmitglied aufgenommen, so kann von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit - abgesehen von dem Fall der Nichtigkeit des Aufnahmeakts - nicht festgestellt werden, daß die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Handwerksinnung (vgl 3 58 Hw0) gefehlt haben (BSGE 18, 111, 113; 37, 135, 136).

  • BSG, 19.03.1986 - 8 RK 57/84
    Fall der Nichtigkeit des Aufnahmeakts - nicht festgestellt werden, daß die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Handwerksinnung (vgl 5 58 Hw0) gefehlt haben (BSGE 18, 111, 113; 37, 135, 136).

    In einem solchen Falle ist rechtserheblich, ob das die Innungsmitgliedschaft begründende handwerkliche oder ein anderes Gewerbe dem Gesamtbetrieb das Gepräge gibt, weil die Zugehörigkeit eines Innungsmitgliedes zu einer Innung mit einem Betrieb und nicht nur mit einem unselbständigen Betriebsteil Voraussetzung dafür ist, daß die im Betrieb Beschäftigten der IKK angehören (BSGE 37, 135, 136 f; BSG, Urteil vom 29.1971 - 3 BK 5/68.

  • BSG, 27.04.1978 - 3 RK 33/76
    Verkannt habe das LSG schließlich, daß das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 22. Februar 1974 - 3 RK 88/72 - (BSGE 37, 135 : SozR 2200 9 250 Nr. 1) über einen einheitlichen Gesamtbetrieb entschieden habe, dessen Inhaber nicht mit allen von ihm betriebenen Gewerben in die Handwerksrolle eingetragen war.

    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, kommt es für die Mitgliedschaft der in einem Betrieb beschäftigten versicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei einer Innungskrankenkasse darauf an, ob das in der Trägerinnung repräsentierte Handwerk im Betrieb das Übergewicht hat und ihm das Gepräge gibt (vgl BSG Urteil vom 29. April 1971 - 3 RK 5/68 - SozR Nr. 10 zu EUR 250 RVO; Urteil vom 23. Februar 1973 - 3 RK 21/71 - SozR Nr. 12 zu 5 250 RVO und Urteil vom 22. Februar 1974 - 3 RK 88/72 - BSGE 37, 135 : SozR 2200 Nr. 1 zu % 250 RVG).

  • BSG, 16.02.1982 - 8 RK 4/81

    Handwerksrolle; Innungskrankenkasse; Zugehörigkeit zu einer Kasse; Größe des

    Die Vorderrichter haben sich deshalb zutreffend an die von der Revision angeführte ständige Rechtsprechung des BSG (BSGE 24, 13, 15; 28, 111, 113; 37, 135, 136) gehalten, wonach sie an die Eintragung in die Handwerksrolle gebunden sind.
  • BSG, 31.08.1989 - 3 RK 33/88

    Anforderungen an die Versicherungspflichtigkeit; Voraussetzungen für die

    der Eintragung in die Handwerksrolle oder der Aufnahme in die Innung gebunden (Hinweis auf BSGE 37, 135, 136).
  • LAG München, 12.01.1989 - 9 Ta 177/87

    Nachweis über Gewährung von Konkursausfallgeld; Verwaltungsakte und behördliche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1984 - L 16 KR 151/83

    Krankenversicherung; Handwerksrolle; Innung; Tatbestandswirkung; Sozialgericht;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1991 - L 16 KR 129/89

    Handwerk; Handwerksrolle; Eintragung; Nebenbetrieb; Innungskrankenkasse;

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